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Pia Müller

(für diesen Eintrag verantwortlich)

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Vor­stel­lung

Planst Du bald in Dei­nen Beruf zurück­zu­keh­ren und fragst Dich, wie sich das mit dem Wei­ter­stil­len ver­ein­ba­ren lässt?
Möch­test Du mehr über Dei­ne Rech­te als stil­len­de Arbeit­neh­me­rin erfah­ren? Oder suchst Du ganz prak­ti­sche Tipps, wie Stil­len und Arbei­ten im All­tag funk­tio­nie­ren können?

Dann mel­de Dich ger­ne per E‑Mail bei mir für eine indi­vi­du­el­le Bera­tung.

Alter­na­tiv hast Du die Mög­lich­keit, ein­mal im Monat an unse­rem Online-Aus­tausch­tref­fen teil­zu­neh­men. Dort bespre­chen wir alle Fra­gen rund ums Stil­len bei Erwerbstätigkeit.

Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) emp­fiehlt, Babys sechs Mona­te lang aus­schließ­lich zu stil­len, auch dann, wenn die Stil­len­de erwerbs­tä­tig ist. Das bedeu­tet, dass das Kind wäh­rend die­ser sechs Mona­te kei­ne ande­re Nah­rung oder Flüs­sig­keit außer Mut­ter­milch erhält und danach neben ange­mes­se­ner Fami­li­en­kost bis zum Alter von zwei Jah­ren wei­ter gestillt wird und dar­über hin­aus – so lan­ge Mut­ter und Kind dies wünschen.

Kehrt die Mut­ter eines voll­ge­still­ten Kin­des bereits nach weni­gen Wochen oder Mona­ten in das Arbeits­le­ben zurück oder wird ihr Kind noch teil­ge­stillt, ist dies des­halb kein Grund, abzu­stil­len. Ange­stell­te Stil­len­de haben ein gesetz­lich geschütz­tes Recht auf Stil­len im Beruf. Die nöti­ge recht­li­che Grund­la­ge dazu fin­det sich im Mut­ter­schutz­ge­setz (MuSchG). Für Beam­tin­nen gel­ten die ent­spre­chen­den Mut­ter­schafts­ver­ord­nun­gen des Bun­des bzw. der Länder.

Der Arbeits­kreis „Stil­len bei Erwerbs­tä­tig­keit“ in der Arbeits­ge­mein­schaft Frei­er Still­grup­pen (AFS) hat es sich zur Auf­ga­be gemacht, das Stil­len bei Erwerbs­tä­tig­keit zu för­dern und den Müt­tern und Fami­li­en Unter­stüt­zung zu bieten.

Online Still­grup­pe „Stil­len im Beruf“

I.d.R. an jedem ers­ten Mon­tag des Monats, 20:00 Uhr
Ort: online
Ter­mi­ne und Anmel­dung per E‑Mail (Mail-Adres­se s. unten)

Wei­te­re Ressourcen: 

Bro­schü­re für Stil­len­de und Arbeit­ge­ben­de, publi­ziert im Rah­men der Welt­still­wo­che 2023
Deut­sches Mot­to: Stil­len im Beruf – Ken­ne Dei­ne Rechte

Ich freue mich über Eure Kon­takt­auf­nah­me zu allen Fra­gen rund um das The­ma Stil­len im Beruf.

Pia Mül­ler,
ehren­amt­li­che Still­be­ra­te­rin AFS und IBCLC

Adres­se und Kontaktdaten


Wei­te­re Angaben

OrganisationArbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen
zertifiziert bis03/2028
Beratungs-WegeTelefonberatung, E-Mail-Beratung, Online-/Videoberatung, Hausbesuche, Stillgruppe
Weitere Sprachen (außer Deutsch)Englisch, Französisch
Kontakt-Aufnahmeper Email
Kostenehrenamtlich & kostenfrei
Eintrag aktualisiert am18.07.2025
Über die Qualifikation / Organisation:Still- und Laktationsberaterin IBCLC: Der Titel steht für eine international anerkannte Qualifikation medizinischer Fachpersonen und stellt weltweit die höchste Kompetenzstufe der professionellen Stillberatung dar. Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC arbeiten in Kliniken und/oder im ambulanten Bereich und betreuen Mütter sowohl bei alltäglichen Fragen rund ums Stillen als auch bei komplexen Herausforderungen und medizinischen Problemstellungen.
Eintrag aktualisiert am18.07.2025

QR-Code die­ses Ein­trags zum Wei­ter­ge­ben von Han­dy zu Handy

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